Therapie

'Das gute Gelingen ist zwar nicht Kleines, aber fängt mit Kleinigkeiten an. Sokrates

Die Vorteile der systemischen Therapie sind umfassend. In diesem Rahmen werden keine Diagnosen gestellt.

Da die systemische Therapie eine Eigenleistung ist, bin ich nicht berechtigt Informationen an Krankenkassen oder weitere Institutionen zu übermitteln. Dies kann sich als Vorteil erweisen, wenn man beispielsweise Versicherungen abschließen möchte oder eine Beamtenlaufbahn anstrebt. 

Die folgenden Termine werden am Ende einer jeden Sitzung vereinbart. Die Therapie wird beendet, wenn Ihr persönliches Ziel erreicht ist. Aus diesem Grund wird im Vorfeld kein Behandlungsplan erstellt oder ein Stundenkontingent festgelegt. Jeder Prozess ist einzigartig und wird flexibel gestaltet.

 

Organisatorisches

Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 45-70 Minuten, eine Paar- oder Familiensitzung bis zu 90 Minuten.

Vor jeder Terminvereinbarung  findet  ein telefonisches Erstgespräch ca. 15-20 Min. unverbindlich und kostenfrei statt, um Ihr Anliegen zu klären und um zu entscheiden, ob eine Zusammenarbeit gegenseitig vorstellbar ist.

Zu meiner Grundhaltung gehört, dass ich nicht von einer festen Anzahl an Terminen ausgehe. Am Ende jeder Sitzung wird entschieden, ob und wann ein neuer Termin sinnvoll erscheint. Erfahrungsgemäß finden im Rahmen eines Beratungsprozesses 3 - 10 Sitzungen statt. Mitunter entwickeln sich bereits in der ersten Sitzung so deutliche Veränderungsimpulse, dass es keines weiteren Termins bedarf.

Die Häufigkeit der Termine ist prozessabhängig. In der Regel beträgt der Abstand zwischen zwei Sitzungen zwei bis sechs Wochen.

Ich arbeite ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Ich halte mir die Zeit für den mit Ihnen vereinbarten Termin exklusiv für Sie frei. Ausfallende Termine lassen sich bei kurzfristen Absagen in der Regel nicht neu vergeben. Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie daher um eine frühzeitige Terminabsage.

Erfolgt die Absage erst innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt (siehe § 615 BGB).

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